BFZ Sonderpädagogisches Beratungs- und Förderzentrum Brunnenschule Förderschule für Lernhilfe und Erziehungshilfe des Wetteraukreises Kurt-Moosdorfstraße 75, 61118 Bad Vilbel Tel.: 06101 83 53 3, Fax: 06101 50 92 43 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Ziele und Aufgaben • Das Beratungsangebot der Brunnenschule richtet sich an Lehrkräfte, pädagogische Fach-kräfte und Eltern der Regelschulen oder der Kindergästen, wenn sich Fragestellungen zum Lernen und / oder Verhalten von Kindern und Jugendlichen ergeben. • Die Kolleginnen und Kollegen des Beratungs- und Förderzentrums wollen gemeinsam mit Ihnen erreichen, dass mehr Schülerinnen/Schüler mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten an ihrer Regelschule verbleiben können. • Wir sind präventiv tätig, d.h. wir leisten eine frühzeitige sonderpädagogische Förderung in Zusammenarbeit mit den Schulen unseres Einzugs-bereiches. • Beratung durch das BFZ ist verbindlich vorgeschrieben, wenn bei einem Kind oder Jugendlichen der Verdacht auf sonderpädagogischen Förderbedarf besteht. • Die konstruktive Mitarbeit von allen Beteiligten erhöht die Chance für eine gewinnbrin-gende Beratung und Förderung. • Bei Schülern/ Schülerinnen, die trotz besonderer Förderung einen stärkeren Förderbedarf haben, kann sich ein Melde- und Überprüfungsverfahren anschließen. Kontaktaufnahme • Lehrkräfte und Eltern treten mit den BFZ- Lehrkräften über die Stammschule in Kontakt. • Die Anmeldung der Kinder erfolgt über einen Meldebogen, welcher in der Regel in der Stammschule ausliegt oder als Download über die Homepage der Brunnenschule zu beziehen ist. Beratungs-/Förderangebot Beratung ist eine präventive Maßnahme. Es werden Rahmenbedingungen analysiert und mit allen Beteiligten gemeinsam Fördermaßnahmen gesucht und vereinbart. Beratungsangebote • Auftragsklärung mit allen Beteiligten • Gespräch mit den Lehrkräften • Beobachtung des Schülers/der Schülerin im Klassenverband • Gespräch mit dem Schüler/ der Schülerin • Austausch mit den Lehrkräften zur Entwicklung von Fördervorschlägen • Elterngespräche • Hilfe bei der Kontaktaufnahme mit außerschulischen Einrichtungen Förderangebote • Ermittlung des individuellen Lernstandes • Beratung bei der Auswahl individueller Lernmittel • Einzelförderung • Hilfe bei der Erstellung eines Förderkonzeptes Über die Notwendigkeit der Durchführung, den Umfang und die Dauer der Fördermaßnahme entscheidet die BFZ- Lehrkraft, der diese Entscheidung übertragen wurde. Es liegt dann besonderer Förderbedarf vor.